Regelungen zu Requisiten

In den Regeln zu Requisiten, Waffen und Kostümen können niemals alle denkbaren Requisiten abgehandelt werden. Prinzipiell gilt: Benutzt den gesunden Menschenverstand und vermeidet Requisiten, die zu einer Gefahr für die anderen Besucher werden können, die illegal sind, die über illegale Beschriftungen verfügen oder von einem normalen Menschen nicht von einer realen Waffe/Gefahren zu unterscheiden sind (Anscheinswaffen). Das deutsche Waffengesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html) verbietet generell das Führen von Waffen/Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen. Somit führen alle Besucher Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für die damit verursachten Schäden haftbar. In letzter Instanz haben unsere Mitarbeiter auf der Messe die Erlaubnis euch dazu aufzufordern gefährliche Requisiten wieder zurück zu euren Autos oder nach Hause zu bringen, eine Aufbewahrung auf dem Messegelände ist nicht möglich.

HINWEIS ZUR AKTUELLEN LAGE BEZÜGLICH CORONA-VIRUS: Bitte unterlasst jegliches Spiel mit Kostümen/Requisiten, die das Thema Pandemie oder ansteckende Krankheit beinhaltet. Wenn ihr euch in den vergangenen Monaten umgesehen habt, dann habt ihr viel Angst/Panik gesehen und diese wollen wir nicht auf die Messe tragen.

Einige Beispiele für nicht zugelassene Gegenstände:

  • Echte Waffen jeglicher Art und echte Munition. Dies betrifft z.B. echte Schusswaffen (auch funktionsunfähig), Schwerter, Dolche, Hämmer, Streitkolben, Messer (über 12 cm Klingenlänge), Armbrüste, Wurfsterne, Wurfmesser, Schreckschuss- und Gaspistolen, Elektroschockgeräte
  • Verbotene Gegenstände gemäß §2 Waffg., Anlage 2
  • Sprengstoffe & Pyrotchnik (einschließlich Knall- und Feuerwerkskörper)

Beispiele für erlaubte Gegenstände:

  • Waffenimitationen aus Schaumstoff (auch LARP-Waffen mit Glasfaserstabilisation), Gummi, Pappe, Weichplastik, Holz (maximal 3cm Dicke) und thermoplastischen Werkstoffen.
  • Soft-Air Waffen sind nur erlaubt, wenn sie Schussunfähig gemacht wurden (Abkleben des Laufes, Entfernung des Abzugs etc.)
  • Nerf-Blaster und ähnliche Produkte sind auch funktionsfähig erlaubt, sofern sie weiche Munition verschießen
  • Schilde sind erlaubt, wenn sie nicht durchgängig aus Metall bestehen.
  • Bögen ohne echte Sehne und LARP-Pfeile (Pfeile mit gepolsterter Spitze) sind erlaubt.

An Schusswaffen angelehnte Requisiten sind nur zulässig, wenn sie aufgrund ihrer Gestaltung keine Verwechslungsgefahr mit realen Waffen bieten. Dies wird gewährleistet durch die farbliche Gestaltung, Anbauten, Mods oder die Größe. Sie dürfen aufgrund ihrer Beschaffenheit keine Gefahr für andere darstellen.

Hinweise zu Kostümen

  • Kostüme dürfen aufgrund ihrer Beschaffenheit keine Gefahr für Dritte darstellen. Dies bedeutet insbesondere, dass sie keine scharfkantigen oder spitzen Bestandteile enthalten. Stacheln an Arm- oder Halsbändern müssen stumpf sein und dürfen nicht länger als 5cm sein.
  • Nicht erlaubt sind Kostüme, die reale Armeeuniformen und Kampfanzüge aus der Zeit nach dem Jahr 1900 darstellen oder daran angelehnt sind.
  • Wir bitten alle Gewandeten bei der Darstellung von Zeichen und Symbolen §86a des StGB zu beachten
  • Der WELTENwerker Konvent wird auch von Familien und Kindern besucht. Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Gesäß müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein, dies gilt für alle Geschlechter.
  • Bitte kleidet, stylt und schminkt euch nach Möglichkeit vor dem Besuch der Messe, da Umkleiden nur in begrenztem Maße zur Verfügung stehen.
  • Make-up sowie zum Kostüm gehörige „Verschmutzungen“ dürfen nicht abfärben, hierzu gehört auch das „verteilen“ von Kunstblut. Verursacher von verunreinigten Sanitäranlagen werden haftbar gemacht.
  • Verboten sind Instrumente, die exzessiven Lärm erzeugen, z.B. Vuvuzelas, Sirenen etc.