Gedankenspiel: Hygienekonzept heute

In einem halben Jahr startet der WELTENwerker Konvent 2022. Eine genaue Aussage zu den dann gültigen Regeln bzgl. der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen, wird es wahrscheinlich erst knapp davor geben.

Wir befinden uns gerade in der vierten Welle, die speziell im Hinblick auf die Belegung der Intensivstationen und die Todeszahlen, deutlich niedriger ist als die 2te und 3te Welle. Insofern kann man hoffen, dass eine fünfte Welle im Frühjahr nochmals „sanfter“ sein wird und daher die Regeln auch weniger scharf sein dürften.

Aber was wäre, wenn der WwK heute stattfinden würde? Im Prinzip geht das aus dem Schaubild hervor. Teilnehmen dürfen Geimpfte, Genesene oder Getestete und Kinder unter 6 Jahren (die sich im Bild gerade hinter ihren Begleitpersonen verstecken). Dazu etwas mehr Abstand und sinnvollere Masken als im Bild. Nerdige Anmerkung: Bitte entschuldigt das etwas makabre Redshirt, denn die Ungeimpften sind diejenigen, die das höchste Risiko schwerer Verläufe im Außeneinsatz haben (lasst euch impfen, wenn es geht!). Außerdem wurden nur männliche Besucher mit … ähm.. spezieller Halbmaske dargestellt (Filmreferenz, #ritterreibe, Dank an Abdrej/Geschichtsfenster für die Idee), aber natürlich ist es völlig egal welches Geschlecht ihr habt.

Etwas genauer:

Neben den üblichen Regelungen für die Genehmigung einer Messe, sind seit Beginn der Pandemie auch die Gesundheitsämter involviert. In Gießen gibt es hierzu ein zwölfseitiges Formular, das noch durch Checklisten, Hallenpläne, Hygienekonzepte und weiter Informationen erweitert wird. Die Grundlage zur Entscheidung ist hierbei die aktuelle Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen. Demzufolge ist derzeit eine Genehmigung unter den folgenden Bedingungen möglich, die hier kurz zusammengefasst werden:

Teilnahmebedingungen: ab 500 Personen gilt 3G, also wird ein Negativnachweis für alle Personen gefordert. Negativnachweis ist dementsprechend Geimpft, Genesen oder Getestet (Ausnahme: Kinder unter 6 oder noch nicht eingeschult)

Besucherzahl: Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern sind genehmigungspflichtig durch das Gesundheitsamt (dabei werden Geimpfte und Genesene nicht eingerechnet). Wobei hier Geimpfte und Genesene nicht mit eingerechnet werden. Ab 5000 Teilnehmern darf die Auslastung der Hallen nur bei 50% der Maximalauslastung liegen.

Kontakterfassung: erfolgt nicht mehr

Abstands- und Hygienekonzept: Diese müssen den Empfehlungen des RKI folgen und dienen hauptsächlich dazu Gedrängesituationen zu vermeiden, über Hygienemaßnahmen zu informieren, bestimmte Bereiche regelmäßig zu desinfizieren und für angepasste Lüftung zu sorgen. Ebenso gehört dazu die Maskenpflicht, siehe unten. Maskenpflicht: In Innenräumen oder an Orten an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer medizinischen Maske gefordert. Der Passus sieht das Tragen bis zur Einnahme eines Sitzplatzes ein, ob dies z.B. auch bei Spielrunden, Workshops oder Lesungen nötig ist, wird der Auslegung des Gesundheitsamtes unterliegen.

Optionales 2G-Modell: wenn nur Geimpfte und Genesene, sowie Getestete unter 12 Jahren eingelassen werden, entfallen viele der oben genannten Beschränkungen (Besucherzahl, Maskenpflicht). Es wäre also prinzipiell denkbar, wenn auch schwieriger in der Umsetzung), an einem Tag 3G und am anderen Tag 2G als Regel zu verwenden. Aber wie gesagt: genaue Regeln gibt es wohl erst im Frühjahr und sie können nur einfacher werden.

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